Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsabschluss
1.1. Mit der Buchung oder Anmeldung zu einer Busreise/ Skireise, welche schriftlich, mündlich, per Telefax, via Internet oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Kunde Skitours Reisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage sind die Reiseausschreibung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die ergänzenden Hinweise und Anlagen der Buchungsbestätigung.
1.2. Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung von Skitours Reisen an den Auftraggeber (Kunde) zustande. Bei Gruppenbuchungen ist der Gruppenbeauftragte (Unterzeichner) der Auftraggeber. Der Auftraggeber haftet für alle Verpflichtungen von Mitreisenden und Gruppenteilnehmern aus dem Reisevertrag, insbesondere für die ordnungsgemäße Zahlungsabwicklung und etwaiger Stornokosten.
2. Reisepreis
Der Reisepreis und die Leistungen richteten sich nach der Vereinbarung in der Buchungsbestätigung bzw. nach der aktuellen Preisliste von Skitours Reisen.
3. Zahlungspflicht
Der Kunde ist zu einer Anzahlung der Reisekosten von 20% nach Erhalt der Buchungsbestätigung verpflichtet, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde. Ein Reisesicherungsschein wird nach Vorliegen der gesetzlichen Vorschriften ausgehändigt. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor der Reise fällig. Ist in der Buchungsbestätigung "Zahlbar zum vereinbarten Tourbeginn" vereinbart worden, ist der Reisepreis auch bei Nichtantritt oder Verschiebung immer zu diesem Zeitpunkt fällig.
4. Rücktritt durch den Kunden oder Veranstalter
Der Kunde kann vor Beginn der Reise vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Skitours Reisen. Schriftliche Kündigung wird empfohlen. Tritt der Kunde ganz oder teilweise von der Reise zurück oder erscheint er nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder Ort, kann Skitours Reisen vom Kunden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich Vermittlung der Reise verlangen. Hierfür sind folgende Prozentsätze des Reisepreises pro gebuchte Person maßgeblich:
- bis 31 Tage vor Reisebeginn: 20%
- vom 30. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 30%
- vom 14. bis 6. Tag vor Reisebeginn: 50%
- vom 5. bis 1. Tag vor Reisebeginn: 80%,
- bei Rücktritt am Tag des Reisebeginns oder Nichtantritt der Reise: 90%,
- keine Rückerstattung bei Reiseabbruch oder nicht in Anspruch genommener Personentransfers
Hinweis: Krankheit des Kunden bzw. von dessen Mitreisenden (auch Covid-19) oder Schlechtwetter- bzw. Unwetterprognosen rechtfertigen in keiner Weise einen vollständigen oder teilweisen kostenfreien Rücktritt oder eine Verlegung der Reise.
Kostenfreier Reiserücktritt durch den Kunden
Bei sogenannten unvermeidbaren Ereignissen können Kunden ihre Reise kostenfrei stornieren. Das Corona-Virus kann ein solches unvermeidbares Risiko sein.
Unvermeidbare Ereignisse sind:
Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes
Behördliche Schließung zahlreicher Sehenswürdigkeiten bzw. Skigebiete, die Bestandteil der geplanten Reise sind
Behördliche Quarantänemaßnahmen am Reiseziel
Rücktritt oder Änderung der Reise durch den Veranstalter
Skitours Reisen hat die Möglichkeit die Reise durch unzumutbare Verordnungen für die Corona Pandemie der heimischen oder ausländischen Regierung zu stornieren oder den Reiseverlauf zu ändern. Bei einer Stornierung der Reise erhält der Kunde den gesamten Reisepreis zurück.
Unteranderem fallen hier drunter:
- Nicht einzuhaltenes Hygienekonzept im Reisebus oder am Reiseort
- Vorgabe einer max. Belegungen von Bussen, welche eine Reise ins Zielgebiet unwirtschaftlich machen
5. Haftung
5.1. Bei Vorliegen eines Mangels kann der Kunde unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat. Er kann Schadenersatz auch wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist.
5.2. Vertragliche Schadenersatzansprüche
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt wird oder b) soweit der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
5.3. Deliktische Schadenersatzansprüche
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
5.4. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners.
5.5. Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
Jeder Kunde ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Versäumt der Kunde schuldhaft, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
6. Datenschutzklausel
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten von Skitours Reisen gespeichert und über den zentralen Warnring an Dritte weitergegeben werden, wenn a) die bei der Anmietung gemachten Angaben unrichtig sind. b) vom Kunde gegebene Lastschriften oder Schecks nicht eingelöst werden können.
7. Kündigung
Skitours Reisen kann den Reisevertrag vorzeitig bzw. fristlos kündigen, wenn aus berechtigtem Interesse die Fortsetzung unzumutbar wird, insbesondere bei Bekannt werden von falschen Angaben zur Person, zweifelhafter Bonität, schwerwiegender Unzuverlässigkeit und Verletzung vertraglicher Verpflichtungen. Daneben bleiben Schadenersatzansprüche von Skitours Reisen unberührt.
8. Änderungen/ Preisänderungen
Wir müssen uns Änderungen, die sich auf das Programm oder den Reiseplan und -zeit beziehen, ebenso wie Änderungen in der Preisgestaltung, die sich durch allgemeine Preiserhöhungen, wie Treibstoffzuschläge usw. ergeben, gem. § 651 a Abs. 5, BGB vorbehalten. Ein Rücktritt oder Anspruch auf Rückzahlung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
9. Salvatoresche Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages, gleich aus welchem Grunde, unwirksam sein oder werden, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von Skitours Reisen, soweit gesetzlich zulässig
11. Verantwortlicher Veranstalter
Skitours Reisen Inh. Marc Kögler & Jan Theiß GbR Jahnstraße 12, 35581 Wetzlar